Eckpunkte BRÄG 2026

Die Entscheidung über den Beitritt zu VÖR wird in den Plenarversammlungen getroffen. Erforderlich ist die Teilnahme von mindestens einem Fünftel der Kammermitglieder und eine Mehrheit von zwei Dritteln. Jede Stimme zählt gleich viel.

 

Mit einem positiven Beschluss von sechs Rechtsanwaltskammern entsteht eine Körperschaft öffentlichen Rechts (Versorgungseinrichtung der österreichischen Rechtsanwaltschaft, VÖR) mit Sitz in Wien. Die Versorgungseinrichtungen Teil A (Umlagesystem), die Versorgungseinrichtung Teil B (Kapitaldeckungssystem) und die Versorgungseinrichtung Teil C (Krankenversicherung) werden auf VÖR übertragen. Sämtliche Rechte und Pflichten gehen im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf VÖR über.

 

Mitglieder der VÖR sind die Mitglieder jener Rechtsanwaltskammern, die den Beitritt zu VÖR beschlossen haben. Eine wesentliche Neuerung zum aktuellen System ist, dass auch Bezieher und Bezieherinnen einer Leistung Mitglieder der VÖR sind und auch entsprechend in den Gremien der VÖR vertreten sind.

 

Die Gremien der VÖR sind die Hauptversammlung und der Vorstand.

Die Hauptversammlung setzt sich wie folgt zusammen:

  • je zwei Rechtsanwälten oder Rechtsanwältinnen der an VÖR teilnehmenden Rechtsanwaltskammern für eine Funktionsperiode von fünf Jahren und
  • je einem Rechtsanwaltsanwärter oder einer Rechtsanwaltsanwärterin der an VÖR teilnehmenden Rechtsanwaltskammern für eine Funktionsperiode von zwei Jahren.
  • drei Personen aus dem Kreis der Bezieher und Bezieherinnen einer Altersrente aus Teil A an.

Die Mitglieder der Hauptversammlung, die noch aktive Rechtsanwälte oder Rechtsanwältinnen oder Rechtsanwaltsanwärter oder -anwärterinnen sind werden in den jeweiligen Plenarversammlungen gewählt. Die drei Bezieher oder Bezieherinnen einer Alterstrente aus Teil A werden aus dem Kreis der Bezieher und Bezieherinnen einer Altersrente oder einer Berufsunfähigkeitsrente gewählt.

Der Vorstand wird von der Hauptversammlung aus ihrem Kreis gewählt und besteht aus

  • dem oder der Vorsitzenden,
  • dem Stellvertreter oder der Stellvertreterin,
  • zwei Mitgliedern aus dem Kreis der Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen und
  • einem Mitglied aus dem Kreis der Rechtsanwaltsanwärter oder -anwärterinnen
  • einem Mitglied der Bezieher und Bezieherinnen einer Altersrente aus Teil A.

 

Am Sitz der VÖR ist eine Geschäftsstelle einzurichten.

 

Auch die VÖR unterliegt der Aufsicht der Bundesministerin für Justiz.

 

Die erstmaligen Wahlen für die Mitglieder der Hauptversammlung aus dem Kreis der Bezieher und Bezieherinnen einer Altersrente aus Teil A ist von jener Rechtsanwaltskammer durchzuführen, die die größte Anzahl der Leistungsbezieher und -bezieherinnen Teil A hat. Passiv wahlberechtigt sind Bezieher und Bezieherinnen einer Altersrente aus Teil A. Zur Erstattung eines Wahlvorschlags sind alle Wahlberechtigten berechtigt. Voraussetzung sind Unterstützungserklärungen von zumindest fünf Wahlberechtigten. Aktiv wahlberechtigt sind Bezieher und Bezieherinnen einer Altersrente und einer Berufsunfähigkeitsrente. Die Wahl erfolgt im Wege der Briefwahl.

 

Weitere Informationen siehe auch hier.

Modell der Zusammenführung

Das der Zusammenführung zugrunde liegende Modell folgt dem sogenannten „Rucksackprinzip“, welches aktuell auch bereits bei einem Kammerwechsel zur Anwendung kommt.

Jene Beitragsmonate, die bis zum Stichtag (Tätigwerden der VÖR) erworben wurden (BMalt), werden mit jener Basisaltersrente verrentet, die bis zum Stichtag in der jeweiligen Rechtsanwaltskammer gegolten hat (BAalt).

Jene Beitragsmonate, die ab dem Stichtag erworben werden (BMneu), werden mit der ab dem Stichtag geltenden vereinheitlichten Basisaltersrente verrentet (BAneu).

Beide Basisaltersrenten werden jährlich in gleicher Höhe angepasst.

Die Formel für die Rentenberechnung bleibt grundsätzlich die gleiche wie bisher (§ 28 Abs 1 Satzung Teil A 2018).

Formel:

Als Normbeitrag ab dem Stichtag ist der Wiener Normbeitrag vorgesehen (2026: monatlich €1.224,–,€14.688,– p.a.) und die höchste Basisaltersrente (aktuell OÖ, 2026: monatlich brutto €3.132,80).

Es ist vorgesehen, dass alle teilnehmenden Rechtsanwaltskammern ihre gesamte Kapitalreserve einbringen.

Weitere Details folgen in den Gutachten, die sich gerade in der Finalisierung befinden.

Termine Plenarversammlungen

Ihre Stimme zählt!

Nehmen Sie teil an der Abstimmung zur Zusammenführung der Versorgungseinrichtungen im Rahmen der Plenarversammlung Ihrer Rechtsanwaltskammer. Termine:

Burgenland: 10.12.2026

Kärnten: 24.11.2026

Niederösterreich: 26.11.2026

Oberösterreich: 30.11.2026

Salzburg: 9.11.2026

Tirol: 13.10.2026

Vorarlberg: 25.11.2026

Wien: 18.11.2026

Informationsveranstaltungen

Informieren Sie sich aus erster Hand über die geplante Zusammenführung der Versorgungseinrichtungen. Im Rahmen dieser kostenfreien Informationsveranstaltungen erhalten Sie einen fundierten Überblick über das Projekt, die geplanten Änderungen sowie den weiteren Ablauf. Selbstverständlich haben Sie auch die Möglichkeit, Ihre Fragen direkt an die Expertinnen und Experten zu richten. Bitte richten Sie sich an Ihre Rechtsanwaltskammer für weitere Details zu den Veranstaltungen.

Rechtsanwaltskammer Burgenland/Wien: 9.9.2026 ab 18:00 Uhr (hybrid)

Rechtsanwaltskammer Niederösterreich: 21.9.2026 ab 17:00 Uhr

Salzburger Rechtsanwaltskammer: 24.9.2026 ab 17:00 Uhr (online)

Oberösterreichische Rechtsanwaltskammer: 8.10.2026 ab 17:00 Uhr

Tiroler Rechtsanwaltskammer: 13.10.2026 ab 16:00 Uhr

Rechtsanwaltskammer für Kärnten: 14.10.2026 ab 17:00 Uhr

Erster Wiener Kongress der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte

© Foto & Filmwerk

Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte haben wenig Zeit sich mit Kernfragen der eigenen Berufsausübung zu beschäftigen, daher besuchen sie diese Veranstaltung. Mit diesem Kongress sollen aber auch wichtige standespolitische Fragen adressiert werden, allen voran die Abstimmung über den Beitritt zur VÖR. Kurz vor den Plenarversammlungen in den Rechtsanwaltskammern adressieren wir die wichtigsten Themenbereiche in einem Impulsreferat, danach diskutieren die Spitzenrepräsentantinnen und -repräsentanten unseres Berufsstandes die wesentlichen Fragestellungen der Zusammenführung und beantworten alle Fragen der Kongressteilnehmerinnen und -teilnehmern.

Wann? 06.11.2026
Wo? AWAK – LeopoldQuartier – Obere Donaustraße 25/1/1 – Raum „Justitia“, 1020 Wien

Weitere Informationen sowie die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie hier.

Listen to VÖR-Podcast

Braucht es wirklich einen Podcast zum Pensionssystem der österreichischen Rechtsanwaltschaft?

Wir finden: Ja.

Denn über die Zukunft des Pensionssystems entscheiden Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sowie Anwärterinnen und Anwärter selbst und wer entscheidet, sollte gut informiert sein.

Durch den Podcast führen Ines Vitek und Dr. Andreas Rudolph. Sie sprechen über Grundlagen, Hintergründe und aktuelle Entwicklungen rund um die Versorgungseinrichtungen der Rechtsanwaltschaft: von Teil A und Teil B über Beiträge und Leistungen bis zur geplanten Zusammenführung (VÖR).

Nachfolgend finden Sie hier die bereits veröffentlichen Podcast-Folgen.

Folge 1

Was bedeutet Selbstverwaltung eigentlich in der Rechtsanwaltschaft und was hat sie mit dem Pensionssystem der österreichischen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte zu tun?

In dieser ersten Folge sprechen Dr. Andreas Rudolph und Ines Vitek, darüber, warum die Rechtsanwaltschaft ihr Pensionssystem selbst organisiert. Sie erklären, was Selbstverwaltung konkret bedeutet, wie die Versorgungseinrichtungen organisiert sind, wer Entscheidungen trifft und welche Rolle die Rechtsanwaltskammern dabei spielen.

Diese Folge bildet den Einstieg in den Podcast rund um das Pensionssystem der österreichischen Rechtsanwaltschaft. In den kommenden Folgen geht es unter anderem um die Unterschiede zwischen Teil A und Teil B, Beiträge und Befreiungen, Leistungen, die Veranlagung sowie die geplante Zusammenführung der Versorgungseinrichtungen.

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Folge 2

Was bedeutet Opting Out und welche Rolle spielt es im System der Versorgungseinrichtungen der österreichischen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte?
In dieser Folge erläutert Dr. Andreas Rudolph die Grundlagen des Opting Out und stellt den Begriff im Kontext des Versorgungssystems der Rechtsanwaltschaft dar. Zudem gibt die Folge einen Überblick über die maßgeblichen Rechtsgrundlagen, insbesondere die Rechtsanwaltsordnung (RAO), die Satzungen sowie die Umlagen- und Leistungsordnungen.

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Folge 3

Warum gibt es Teil A und Teil B und worin unterscheiden sich die beiden Systeme der Versorgungseinrichtungen der österreichischen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte?
In dieser Folge erläutert Dr. Andreas Rudolph die Unterschiede zwischen Teil A und Teil B der Versorgungseinrichtungen und stellt deren jeweilige Funktionsweise im System der Rechtsanwaltschaft dar. Dabei wird insbesondere auf das Umlageverfahren in Teil A sowie auf das kapitalgedeckte System in Teil B eingegangen und erklärt, warum beide Teile gemeinsam die Grundlage der Vorsorge bilden.

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Folge 4

Wie werden die Beiträge veranlagt und was passiert mit den eingezahlten Geldern?
In dieser Folge erläutern Dr. Andreas Rudolph und Ines Vitek gemeinsam mit Dr. Markus Ploner die Grundlagen der Veranlagung im Versorgungssystem der österreichischen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte. Dabei wird insbesondere darauf eingegangen, wer in diesen Prozess eingebunden ist, wie die Umsetzung in der Praxis erfolgt und welche Rahmenbedingungen für die Veranlagung maßgeblich sind.

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Folge 5

Beiträge, Nachkauf, Ermäßigungen und Befreiungen
In dieser Folge erläutern Dr. Andreas Rudolph und Ines Vitek die Grundlagen des Beitragssystems der Versorgungseinrichtungen der österreichischen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte. Dabei wird insbesondere darauf eingegangen, wofür Beiträge verwendet werden, warum sich Beitragshöhen zwischen den einzelnen Rechtsanwaltskammern unterscheiden können und welche Möglichkeiten der Ermäßigung oder Befreiung vorgesehen sind. Außerdem wird erklärt, was unter dem sogenannten „Nachkauf“ zu verstehen ist und welche Rolle er innerhalb des Versorgungssystems spielt.

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Folge 6

Die Pauschalvergütung und ihre Bedeutung für die Versorgungseinrichtungen
In dieser Folge sprechen Dr. Andreas Rudolph und Ines Vitek gemeinsam mit Mag.a Ursula Koch über die Pauschalvergütung und ihre Bedeutung für die Versorgungseinrichtungen der österreichischen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte. Dabei wird insbesondere darauf eingegangen, was unter der Pauschalvergütung zu verstehen ist, wie sie mit den Versorgungseinrichtungen zusammenhängt und welche Rolle sie für die Finanzierung des Versorgungssystems spielt. Darüber hinaus wird erläutert, welche Bedeutung die Pauschalvergütung für die Entwicklung des heutigen Systems der rechtsanwaltlichen Versorgung hat.

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Folge 7

Welche Leistungen bieten die Versorgungseinrichtungen der österreichischen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte? (Teil 1)
In dieser Folge geben Dr. Andreas Rudolph und Ines Vitek einen ersten Überblick über die Leistungen der Versorgungseinrichtungen der österreichischen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte. Dabei wird insbesondere darauf eingegangen, welche Leistungen das Versorgungssystem umfasst, unter welchen Voraussetzungen Ansprüche entstehen können und welche Bedeutung der Absicherung bei Berufsunfähigkeit sowie der Hinterbliebenenversorgung zukommt.

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Folge 8

Leistungen der Versorgungseinrichtungen (Teil 2)
In dieser Folge vertiefen Dr. Andreas Rudolph und Ines Vitek gemeinsam mit Jutta Eigner, Kammeramtsdirektorin der Rechtsanwaltskammer Niederösterreich, das Thema Leistungen der Versorgungseinrichtungen der österreichischen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte. Dabei wird insbesondere darauf eingegangen, welche Fragen in der Praxis besonders häufig auftreten, worauf Mitglieder im Zusammenhang mit ihren Ansprüchen achten sollten und welche Erfahrungen sich aus der täglichen Arbeit mit den Versorgungseinrichtungen ergeben.

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Folge 9

Die geplante Zusammenführung der Versorgungseinrichtungen
In dieser Folge sprechen Dr. Andreas Rudolph und Ines Vitek gemeinsam mit ÖRAK-Präsident Dr. Armenak Utudjian über die geplante Zusammenführung der Versorgungseinrichtungen der österreichischen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte. Dabei wird insbesondere darauf eingegangen, warum eine Zusammenführung diskutiert wird, welche Ziele damit verfolgt werden und wie der geplante Abstimmungsprozess für die Mitglieder vorgesehen ist.

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Folge 10

Welche Chancen bietet eine Vereinheitlichung der Versorgungseinrichtungen und welche Fragen werden in diesem Zusammenhang besonders häufig gestellt? Gemeinsam mit Mag.a Bettina Knötzl, Vizepräsidentin der Rechtsanwaltskammer Wien, beleuchten Dr. Andreas Rudolph und Ines Vitek unterschiedliche Perspektiven auf die geplante Zusammenführung der Versorgungseinrichtungen der österreichischen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte.

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Aktuelle Infos
zum Thema ALPS
finden Sie hier.

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